AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Digitalis One GmbH

§ 1 - Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden Bedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Digitalis One GmbH (nachfolgend Digitalis) sowie für alle Angebote und Annahmeerklärungen. Entgegenstehende oder zusätzliche Vertragsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn Digitalis dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2. Die nachfolgenden Bedingungen gelten im Falle laufender Geschäftsbeziehungen auch für alle zukünftigen Geschäfte.

 

§ 2 - Angebote, Vertragsschluss, Schriftform

1. Die Angebote von Digitalis sind freibleibend, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder vereinbart werden. Der Kunde ist an sein Angebot 14 Tage gebunden. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung der bei Digitalis eingegangenen Bestellung, spätestens jedoch durch Annahme der Leistung zustande. Bei sofortiger Ausführung des Geschäfts gilt der Leistungsschein als Auftragsbestätigung. Die Schriftform kann durch die Textform ersetzt werden.

 

§ 3 - Preise, Rücktritt, Zahlungsbedingungen, Verzug, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

1. Es gelten die Preise gemäß dem jeweiligen Angebot von Digitalis. Für Dienstleistungen gelten, soweit im Einzelfall nicht anders bestimmt, die zum Zeitpunkt des Auftrags geltenden Listenpreise für Dienstleistungen von Digitalis. Die jeweils gültigen Listenpreise für Dienstleistungen, einschließlich der Fahrtkosten und der Berechnung von Auslagen, können jederzeit von Digitalis angefordert werden.

2. Alle angegebenen Preise verstehen sich netto

3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen von Digitalis enthalten. Sie wird am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.

4. Die von Digitalis angegebenen Preise beruhen auf den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bzw. dem Versand der Auftragsbestätigung bekannten Kalkulationsgrundlagen. Änderungen dieser Kalkulationsgrundlagen berechtigen Digitalis, angemessene Preisanpassungen vorzunehmen, soweit es sich um Leistungen handelt, die über vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen oder erbracht werden, oder soweit die Waren oder Leistungen auf Grundlage eines Rahmenvertrags geliefert oder erbracht werden.

5. Die Rechnungsstellung erfolgt postalisch oder elektronisch durch entweder Zugänglichmachung der Rechnung zu Einsicht und Download auf einem von Digitalis bereit gestellten Kundenportal oder Zusendung an die vom Kunden hierzu angegebene E-Mail-Adresse. Versendet Digitalis eine Rechnung auf Verlangen des Kunden auf dem Postweg, ist Digitalis berechtigt, hierfür ein Bearbeitungsentgelt in angemessener Höhe zu erheben.

6. Falls ein gesetzliches oder ein vertragliches Rücktrittsrecht nicht besteht, bedürfen ein Rücktritt vom Vertrag und/oder die Nichtannahme von Dienstleistungen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Digitalis. Im Falle der Zustimmung zur Rückgängigmachung des Vertrages oder Nichtannahme der Dienstleistungen hat der Kunde eine Pauschale von 15% des Preises der betroffenen Dienstleistungen zu bezahlen. Weitergehende Ansprüche von Digitalis bleiben von dieser Regelung unberührt.

7. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu leisten. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Digitalis über den Betrag der berechneten Leistung verfügen kann. Im Falle von Schecks oder Wechseln gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn Schecks oder Wechsel ordnungsgemäß eingelöst wurden.

8. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 4 - Lieferzeit, Selbstbelieferung, Höhere Gewalt, Leistungsverzug, Teillieferungen, Gefahrübergang

1. Die von Digitalis angegebenen Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Vereinbarte Fristen gelten, vorbehaltlich ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung, nicht als kaufmännisches Fixgeschäft.

2. Bei nicht erfolgter oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung gerät Digitalis gegenüber dem Kunden nicht in Verzug, es sei denn, Digitalis hat die nicht erfolgte bzw. nicht rechtzeitige Selbstbelieferung zu vertreten. Steht fest, dass eine Selbstbelieferung mit den bestellten Leistungen aus von Digitalis nicht zu vertretenden Gründen nicht erfolgt, ist Digitalis zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Bei unverbindlichen Lieferfristen und Lieferterminen kann ein Rücktrittsrecht des Kunden bei verzögerter Ausführung der Dienstleistung nur dann ausgeübt werden, wenn die unverbindliche Lieferzeit um mehr als drei Wochen überschritten ist und der Kunde nach Fristablauf unter schriftlicher Setzung einer Nachlieferungsfrist von weiteren drei Wochen erklärt hat, am Vertrag nicht festhalten zu wollen. Diese Regelung gilt bei Ablauf verbindlicher Liefertermine und Lieferfristen im Hinblick auf das Setzen einer Nachlieferungsfrist entsprechend.

4. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt und anderer bei Digitalis eintretender Hindernisse, z.B. rechtmäßige Streiks oder Aussperrungen, Feuer, Krieg etc., die Digitalis ohne eigenes oder zurechenbares Verschulden vorübergehend daran hindern. die Dienstleistung auszuführen, verlängern diese Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Wird aufgrund einer solchen Störung die Leistung dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, wird Digitalis endgültig von ihrer Leistungspflicht frei. Weitere Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.

5. Der Kunde kann neben der Erbringung der Dienstleistung Ersatz des Verzugsschadens verlangen, wenn Digitalis Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt, höchstens jedoch auf 5% des vereinbarten Preises für denjenigen Teil der Dienstleistung, mit dessen Leistungserbringung sich Digitalis in Verzug befindet.


§ 5 - Eigentumsvorbehalt

1. Sämtliche von Digitalis gelieferten Leistungen bleiben bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis und sonstiger Forderungen, welche Digitalis gegen den Kunden im unmittelbaren Zusammenhang mit der Leistung nachträglich erwirbt, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware Eigentum von Digitalis. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet wird.


§ 6 - Pflichten des Kunden 

1. Der Kunde verpflichtet sich, etwaige an ihn von Digitalis ausgegebene Registrierungsdaten und Passwörter geheim zu halten und nur solchen Personen zugänglich zu machen, die von ihm bevollmächtigt wurden, mit Digitalis Verträge abzuschließen. Die Mitarbeiter/innen (m/w/d) des Kunden sind entsprechend zu verpflichten.


§ 7 - Datenverarbeitung 

1. Digitalis behält sich vor, Nutzungsdaten zu erheben, um die Leistungen von Digitalis noch besser an die Bedürfnisse der Kunden anpassen zu können. Dabei kann Digitalis dem Kunden Daten über seine eigene Nutzung übermitteln. Personenbezogene Daten werden nur nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet oder genutzt.


§ 8 - Mängelhaftung

Sofern die Ursache eines Leistungsmangels bereits bei Gefahrübergang vorlag, haftet Digitalis für Mängel nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

1. Offensichtliche Mängel sind Digitalis unverzüglich, spätestens aber binnen 8 Tagen nach Empfang der Leistung schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind Digitalis ebenfalls unverzüglich, spätestens aber binnen 8 Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt diese Anzeige, so gilt die Leistungserbringung als einwandfrei und genehmigt.

2. Zeigt der Kunde einen Mangel rechtzeitig an, so hat er Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Dienstleistung (Nacherfüllung).

3. Bei einer Leistung, die in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen besteht, verjähren Mängelansprüche in 12 Monaten ab Abnahme.

4. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Kunden nur zu, soweit die Haftung von Digitalis nicht nach Maßgabe dieser AGB ausgeschlossen oder beschränkt ist. Weitergehende oder andere als geregelte Ansprüche wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.


§ 9 - Haftungsbeschränkung

1. Mit Ausnahme der Haftung aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung von Digitalis wie folgt beschränkt oder ausgeschlossen: Bei Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung von Digitalis auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Digitalis jedoch nur, wenn Digitalis eine Pflicht verletzt hat, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags, insbesondere eine unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien wirtschaftlich angemessene Nutzung der erbrachten Leistungen, überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.


§ 10 - Erbringung von Dienstleistungen

1. Bei der Erbringung von Dienstleistungen durch Digitalis ist der Kunde verpflichtet, Digitalis, soweit zumutbar, erforderlich und zweckdienlich, zu unterstützen.

2. Digitalis ist berechtigt, dem Kunden zumutbare Subunternehmer oder Dritte mit der Erfüllung der im Auftrag bestimmten Leistungen zu beauftragen.


§ 11 - Rechte an Arbeitsergebnissen

1. Sämtliche Immaterialgüterrechte an allen Ergebnissen der von Digitalis erbrachten Leistungen stehen Digitalis zu und verbleiben bei Digitalis. Soweit in einer dem Kunden erteilten Lizenz zur Nutzung von Arbeitsergebnissen nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, erhält der Kunde im Umfang des Auftrags ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung dieser Arbeitsergebnisse für eigene geschäftliche Belange.


§ 12 - Salvatorische Klausel

1. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen verpflichten sich die Parteien, eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommenden Regelung zu vereinbaren.


§ 13 - Anwendbares Recht

1. Die Vertragsbeziehungen der Parteien sind dem deutschen Recht unterstellt.


§ 14 - Erfüllungsort / Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz von Digitalis sofern der Kunde Kaufmann ist.

2. Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis einschließlich erfüllungshalber gegebener Wechsel und Schecks wird als Gerichtsstand Markt Schwaben und die hierfür zuständige Gerichtsbarkeit vereinbart. Digitalis ist jedoch berechtigt, an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur für die Fälle, in denen der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.


 


Stand:12/2021

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